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#derimeter: Befugnisse für BND und Verfassungsschutz: Bundeskabinett plant weitreichende Reform

#derimeter: Befugnisse für BND und Verfassungsschutz: Bundeskabinett plant weitreichende Reform

Das Bundeskabinett plant eine weitreichende Reform der Befugnisse für deutsche Geheimdienste (Foto: Zentrale des Bundesnachrichtendienst in Berlin / DPA)

Das Bundeskabinett bereitet eine umfassende Neuordnung der Nachrichtendienst-Befugnisse vor, die den Bundesnachrichtendienst (BND) künftig zu aktiven Eingriffen in fremde IT-Systeme ermächtigt. Ziel der Reform ist es, die Sicherheitsbehörden besser gegen Cyber- und Desinformationskampagnen zu wappnen, während gleichzeitig durch richterliche Vorgaben striktere Kontrollmechanismen für die Beobachtung von Verdachtsfällen eingeführt werden.

Das Bundeskabinett bereitet die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs vor, der eine Zäsur in der deutschen Sicherheitsarchitektur darstellt. Der rund 700 Seiten umfassende Entwurf, der in enger Abstimmung zwischen Kanzleramt und den zuständigen Ministerien erarbeitet wurde, sieht eine signifikante Erweiterung der operativen Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor [1].


Aktive Cyber-Abwehr als Novum


Ein zentraler Aspekt der Reform ist die sogenannte „aktive Cyber-Abwehr“. Der BND soll künftig erstmals ermächtigt werden, in klar definierten Ausnahmesituationen direkt in fremde IT-Systeme einzugreifen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Manipulation der Infrastruktur gegnerischer Akteure, sofern Deutschland Ziel einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke ist [1]. Diese Befugnis markiert eine Abkehr von der bisherigen, rein defensiven Ausrichtung des Auslandsnachrichtendienstes. Die operative Umsetzung soll dabei strengen rechtlichen Leitplanken unterliegen, die das Justiz- und Innenressort gemeinsam mit dem Kanzleramt ausgestaltet haben.


Fünfjahresgrenze bei Verdachtsfällen


Parallel zur Stärkung der offensiven Kapazitäten schafft der Gesetzgeber eine neue zeitliche Begrenzung für die Überwachung extremistischer Verdachtsfälle. Künftig gilt eine Obergrenze von fünf Jahren; erweist sich ein Anfangsverdacht innerhalb dieser Frist nicht als hinreichend begründet, muss die Beobachtung in der Regel eingestellt werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist zwar vorgesehen, erfordert jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Bundesinnenministeriums [1]. Diese Regelung hat hohe politische Relevanz, insbesondere im Hinblick auf die Beobachtung der AfD, die seit Februar 2021 als Verdachtsfall geführt wird und mittlerweile auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist – eine Einstufung, die aktuell Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen ist [1].


Ausweitung der Online-Durchsuchung


Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Vereinheitlichung und Ausweitung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung vor. BND und Verfassungsschutz sollen künftig befugt sein, biometrische Daten mit bestehenden Internetdaten abzugleichen. Besonders markant ist die Anpassung für den BND: Obwohl dessen primärer Aufgabenbereich das Ausland ist, soll der Dienst künftig in begründeten Ausnahmefällen Online-Durchsuchungen auch im Inland fortsetzen dürfen – beispielsweise, wenn die Überwachung eines im Ausland identifizierten Akteurs während eines Aufenthaltes in Deutschland nicht unterbrochen werden darf [1]. Die parlamentarische und juristische Kontrolle dieser Maßnahmen soll durch den neu formierten Unabhängigen Kontrollrat sichergestellt werden, der primär mit erfahrenen Juristen besetzt ist.


Kontext: Karlsruher Urteile und Bedrohungslage


Die Reform ist eine Reaktion auf das veränderte geopolitische Sicherheitsumfeld. Sicherheitsbehörden verzeichnen einen signifikanten Anstieg von Sabotage- und Spionageaktivitäten sowie eine Zunahme politisch motivierter Straftaten. Dennoch ist der politische Druck zur Reform nicht allein sicherheitspolitisch motiviert: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber enge Fristen gesetzt, um die Regeln zur Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung an verfassungsrechtliche Standards anzupassen [1]. Während Sicherheitsbehörden die Notwendigkeit betonen, mahnen Akteure aus der Digitalwirtschaft wie der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) eine größere Klarheit hinsichtlich der Verpflichtungen für Unternehmen an [1].