Der Cyberangriff auf die Bestellplattform „Mampf" hat die digitale Schulspeisung an mehreren Schulen in Sachsen und Baden-Württemberg gestört. Nach Angaben der „Freien Presse" sind auch Einrichtungen in Frankenberg, Oederan und Euba betroffen. Der Betreiber, die For.um IT-Service GmbH aus Grünsfeld, hat den Vorfall bestätigt. Eltern können ihre Kinder derzeit nicht online für das Mittagessen anmelden.
Ein Angriff, viele betroffene Standorte
Am 6. Oktober 2026 hat die For.um IT-Service GmbH aus Grünsfeld in Baden-Württemberg einen Cyberangriff auf Teile ihrer IT-Infrastruktur festgestellt. Das Unternehmen betreibt die Plattform „Mampf", über die Schulen die Bestellung und Ausgabe von Mittagessen organisieren. „Wir haben am 6. Oktober 2026 einen Cyberangriff auf Teile unserer IT-Infrastruktur festgestellt", teilte das „Mampf"-Team auf Anfrage der „Freien Presse" mit 1. Die betroffenen Systeme seien unmittelbar isoliert und gemeinsam mit externen IT-Sicherheitsexperten abgesichert worden 1.
Sichtbar wird der Vorfall weit über den Firmensitz im Main-Tauber-Kreis hinaus. Nach Angaben der „Freien Presse" nutzen auch Schulen in Frankenberg, Oederan und Euba in Mittelsachsen die Plattform für die Schulspeisung 1. In Baden-Württemberg meldeten zudem die Stadt Külsheim mit der Pater-Alois-Grimm-Schule sowie die Gemeinden Langenau, Blaustein und Lonsee in der Region Ulm Auswirkungen 2 3.
Wer hinter „Mampf" steht
Betroffen ist nicht eine einzelne Schule oder ein Schulträger, sondern ein privater IT-Dienstleister. Die For.um IT-Service GmbH mit Sitz in der Waltersberg 2 in 97947 Grünsfeld ist seit 2012 im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Mannheim, HRB 714629) und erbringt Dienstleistungen im IT- und ITK-Bereich 4. Unter der Marke „Mampf" vertreibt das Unternehmen eine webbasierte Lösung für die digitale Essensbestellung, die Schulen und Kommunen als externe Dienstleistung einkaufen.
Genau diese Auslagerung macht den Vorfall erklärungsbedürftig: Fällt ein zentraler Dienstleister aus, trifft es alle angeschlossenen Einrichtungen gleichzeitig – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie liegen. Die betroffenen Schulen in Sachsen und Baden-Württemberg hängen an derselben Infrastruktur.
Wie die Essensversorgung jetzt geregelt ist
Die unmittelbare Folge des Angriffs: Das Online-Tool für die Essensbestellung wurde abgeschaltet 2. Eltern können ihre Kinder derzeit nicht wie gewohnt digital für das Mittagessen anmelden. Wie lange die Software gesperrt bleibt, war zunächst unklar 2.
Die Schulen und Kommunen betonen, dass die Verpflegung der Kinder trotzdem sichergestellt wird. „Richtig ist, dass die Eltern im Moment keine Schulspeisung bestellen können. Aber wir werden selbstverständlich sicherstellen, dass alle Kinder ihr Essen bekommen", sagte die Külsheimer Hauptamtsleiterin Simone Hickl-Seitz den „Fränkischen Nachrichten" 2. In der Region Ulm blieben nach Angaben der „Südwest Presse" zwei Mensen in der Woche nach dem Angriff geschlossen 3.
Für die konkrete Organisation an den Schulen in Frankenberg, Oederan und Euba liegen bislang nur wenige öffentliche Details vor; die zuständigen Schulträger haben sich mit eigenen Angaben bislang nicht an die Öffentlichkeit gewandt. Klar ist: Wo das Bestellsystem fehlt, müssen die Einrichtungen auf Ersatzverfahren zurückgreifen – etwa Sammelbestellungen, feste Menüs oder eine Rückkehr zu Listen und Formularen.
Sind Daten von Schülern oder Eltern betroffen?
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind keine personenbezogenen Daten abgeflossen. „Wie bisher bekannt ist, sind keine persönlichen Daten abgegriffen worden", berichteten die „Fränkischen Nachrichten" unter Berufung auf die Külsheimer Verwaltung 2. Gerüchte, wonach auch die Handys von Eltern angegriffen worden seien, wies die Gemeinde als unzutreffend zurück 2.
Diese Einschätzung ist jedoch vorläufig. Sie stammt vom 8. Oktober und damit aus einer frühen Phase der Untersuchung; das Unternehmen prüft den Vorfall nach eigenen Angaben weiterhin 1 2. Eine abschließende Bewertung, ob und in welchem Umfang Daten kompromittiert wurden, steht aus.
Das ist insofern relevant, als Bestellsysteme für Schulessen typischerweise sensible Informationen verarbeiten: Namen und Klassen der Kinder, Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten, teils Abrechnungs- und Zahlungsdaten der Eltern. Solche Datensätze fallen unter die DSGVO und sind besonders schützenswert. Betroffene Eltern sollten die weitere Kommunikation der Schulen und des Anbieters aufmerksam verfolgen.
Ein Muster, das sich wiederholt
Der Fall reiht sich in eine Serie von Angriffen auf Dienstleister und öffentliche Einrichtungen ein. Bereits 2024 legte ein Cyberangriff die IT von sieben weiterführenden Schulen im unterfränkischen Landkreis Kitzingen lahm; aus einer Einrichtung flossen damals persönliche Daten ab, rund 5.000 Kinder waren betroffen 5. Im Oktober 2026 traf es das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg, das zentrale IT-Dienste für die Hochschulen im Südwesten bereitstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe geht dort von einem Ransomware-Angriff aus und rechnet mit Lösegeld-Forderungen 6.
Auffällig ist das Muster: Nicht die Schulen selbst, sondern ihre Dienstleister geraten ins Visier. Solche Lieferkettenangriffe sind für Kriminelle attraktiv, weil ein einziger Zugang viele Opfer erreicht. Für Schulträger bedeutet das ein strukturelles Problem – sie tragen die Verantwortung für die Versorgung, kontrollieren aber weder die Sicherheitsarchitektur noch die Notfallreaktion ihrer Zulieferer.
Regulatorisch fällt eine Schulmensa nicht unter die strengen Vorgaben für kritische Infrastruktur. Die europäische NIS2-Richtlinie und ihre nationale Umsetzung erfassen aber zunehmend auch IT-Dienstleister und nachgelagerte Zulieferer. Ob die For.um IT-Service GmbH darunter fällt, ist offen; das Unternehmen hat dazu bislang keine Angaben gemacht.
Ausblick
Für die betroffenen Familien in Frankenberg, Oederan und Euba bleibt vorerst die praktische Frage entscheidend: Wann läuft die Bestellung wieder? Solange das System offline ist, sind die Schulen auf improvisierte Lösungen angewiesen. Mittel- und langfristig dürfte der Vorfall die Debatte befeuern, wie abhängig öffentliche Einrichtungen von einzelnen IT-Dienstleistern sein dürfen – und welche Mindestanforderungen an Ausfallsicherheit und Datenschutz bei der Vergabe solcher Aufträge künftig gelten sollten.
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