Der Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz gilt als größter Cybervorfall in der Geschichte des Landes. Er wirft eine sicherheitspolitisch brisante Frage auf: Können Hacker Wahlen beeinflussen? Der Senat versichert, die Wahlumgebung sei nicht betroffen – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt dennoch vor Risiken.
Mitte August wurde bekannt, dass Hacker in das Datennetz der Berliner Verwaltung eingedrungen waren – offenbar bereits seit Tagen. Die Gruppe Rhysida erbeutete nach Angaben des Senats rund 1,4 Millionen Datensätze und veröffentlichte sie nach Ablauf eines Lösegeld-Ultimatums im Darknet [1]. Der Fall ist mehr als ein Datenleck: Er rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob Cyberangriffe die Integrität von Wahlen gefährden können.
Welche Systeme betroffen sind
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz [3]. Beide Häuser wurden vorsorglich vom Landesnetz isoliert, teils komplett vom Internet abgeschnitten – die Kommunikation lief zeitweise nur noch per Telefon [3]. Für Bürgerinnen und Bürger hatte das spürbare Folgen: Mehrere wichtige Dienste wie die Wohngeldbeantragung waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt nutzbar [2].
Nach bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten in großem Umfang ab [2]. Die Hackergruppe Rhysida forderte 30 Bitcoin, umgerechnet rund zwei Millionen Euro, als Lösegeld. Der Senat lehnte die Zahlung ab, woraufhin die Daten im Darknet veröffentlicht wurden [1] [2]. In den Ordnern finden sich nach rbb-Informationen unter anderem Personalakten, eingescannte Ausweise, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse, Stundenzettel und Vertragsunterlagen – aber auch Daten zur Erweiterung des Bundeskanzleramts [3].
Keine Militärdaten, aber kritische Infrastruktur
Aus Sicht der nationalen Sicherheit sind die Daten nach Angaben des Senats nicht hochsensibel. IT-Staatssekretär Florian Hauer erklärte, es seien keine Daten zur militärischen Verteidigung gestohlen worden – diese lägen den betroffenen Senatsverwaltungen gar nicht vor [2]. Die entwendeten Daten hätten die niedrigste von vier Geheimhaltungsstufen gehabt [2].
Allerdings kann Hauer nicht ausschließen, dass Daten mit Bezug zur kritischen Infrastruktur darunter sind, etwa Notfallpläne [2]. Das BSI warnt entsprechend vor einer möglichen Bedrohungslage: Ein Teil der gestohlenen Daten könnte Objekte betreffen, die im Verteidigungsfall besonders geschützt werden müssten, wie Krankenhäuser, Tanklager, Notstromanlagen und Rüstungsbetriebe [1].
Die zentrale Frage: Sind die Wahlen gefährdet?
Das BSI verweist ausdrücklich auf die zeitliche Nähe zur Wahl eines neuen Abgeordnetenhauses in Berlin, die am 20. September stattfindet. Insbesondere vor Wahlen bestehe ein erhöhtes Risiko sogenannter „Hack & Leak“-Operationen, bei denen gestohlene Dokumente zu einem für den Angreifer günstigen Zeitpunkt veröffentlicht und womöglich in einen falschen Zusammenhang gerückt werden [1].
Der Senat zeigt sich dennoch gelassen. Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte, die sogenannte Wahlumgebung sei nicht von dem Angriff betroffen gewesen. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen seien „Stand heute sicher“ [2] [3]. Das BSI geht zudem nicht von einem politisch motivierten Angriff aus, sondern von „ausschließlich finanziellen“ Motiven der Erpresserbande [1].
Die strukturelle Absicherung deutscher Wahlen stützt diese Einschätzung: Bei Bundestags- und Landtagswahlen wird auf Papier gewählt und manuell ausgezählt, elektronische Wahlmaschinen sind für Bundeswahlen nicht zugelassen. Eine direkte Manipulation von Stimmzetteln durch einen Hackerangriff auf IT-Systeme ist damit kaum möglich. Das eigentliche Risiko liegt in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch gezielt lancierte Daten – etwa durch die Veröffentlichung gestohlener Dokumente kurz vor dem Wahltermin.
Kritik an der Verwaltung
Unabhängig von der Wahlfrage steht die Berliner Verwaltung in der Kritik. Der IT-Experte Manuel Atug, Gründer der Arbeitsgruppe AG KRITIS, warf dem Land „grob fahrlässiges“ Handeln vor: „Das Land Berlin hat grob fahrlässig gehandelt und vorsätzlich die Geheimschutz-Vorgaben nicht eingehalten“ [1]. Auch der Chaos Computer Club (CCC) kritisierte das Vorgehen. Sprecher Joachim Selzer sprach von „Sorglosigkeit“ – teils seien einfache Passwörter verwendet und im Klartext abgespeichert worden [3].
Wie der Senat reagiert
Als Konsequenz kündigte der Senat an, den Schutz des Landesnetzes zu verstärken. „Wir werden nicht warten, bis eine neue Koalition gebildet ist, sondern alle personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen“, sagte Wegner [2]. Zudem plant das Land eine Anlaufstelle für möglicherweise betroffene Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – zunächst mit einem zentralen E-Mail-Kontakt, denkbar ist auch eine telefonische Hotline [2] [3].
Die Analyse der mehr als fünfeinhalb Terabyte Daten aus dem Darknet kann nach Angaben des Senats noch Wochen dauern. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollen die Daten mit Hilfe von KI-Tools kategorisiert und nach Risikopotenzial abgestuft werden; eingesetzt wird unter anderem die US-Software CrowdStrike [3].
Einordnung
Der Berliner Fall zeigt, wie verwundbar öffentliche Verwaltungen gegenüber professionellen Erpresserbanden sind – unabhängig davon, ob die Angreifer politische oder finanzielle Ziele verfolgen. Für die unmittelbar anstehende Berliner Landtagswahl sehen Behörden und BSI derzeit keine konkrete Gefahr für die Auszählung selbst. Das größere Risiko liegt in der Desinformation: Gestohlene Daten können gezielt eingesetzt werden, um kurz vor einer Wahl Stimmung zu machen. Die kommenden Tage bis zum 20. September werden zeigen, ob die Behörden die Lage unter Kontrolle halten – und ob die Warnungen des BSI vor „Hack & Leak“-Operationen berechtigt waren.